Kundengruppe: Gast

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Mecklenburger Spirituosenfabrik G. Winkelhausen GmbH 18273 Güstrow

1. Geltungsbereich. Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen; sie gelten spätestens mit der Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

2. Aufträge. Unsere Angebote sind stets unverbindlich. Aufträge gelten für uns erst nach erfolgter schriftlicher Bestätigung, Lieferung oder Berechnung als angenommen.

3. Lieferung und Versand. Wir sind um die Einhaltung der Lieferfristen und -termine bemüht, doch gelten diese nur als annähernd vereinbart. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Teillieferungen sind zulässig. Alle Lieferungen gehen auf Gefahr des Käufers. Der Versand erfolgt durch Werksfahrzeuge, Spedition oder als Frachtgut frei Bahnstation. Zuschläge für Eil- und Expressgutsendungen gehen zu Lasten des Käufers. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über; die Ware lagert auf Kosten und Gefahr des Käufers.

4. Rücktritt und Vertragsänderung bei höherer Gewalt. Bei Betriebsstörungen, Brand, Streik, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen sowie allen anderen unvorhersehbaren und für uns trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt unabwendbaren Ereignissen sind wir - auch innerhalb eines Lieferverzugs - berechtigt, die Lieferfrist angemessen zu verlängern oder vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche des Käufers hergeleitet werden können. Treten die vorgenannten Umstände beim Käufer ein, so ist auch er berechtigt, seine Abnahmeverpflichtung angemessen hinauszuschieben.

5. Preise und Zahlungsbedingungen. Für unsere Lieferungen sind maßgeblich die am Tage des Versandes gültigen Preislisten. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich jeweils geltender Mehrwertsteuer. Zahlungen sind direkt an uns und sofort netto Kasse zu leisten (Bankeinzug durch uns). Wir verrechnen jede Zahlung auf die älteste im Rahmen des Vertragsverhältnisses bestehende Schuld. Bei uns unbekannten Abnehmern kann Lieferung nur gegen Vorkasse erfolgen. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der von uns selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber 2 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer zu berechnen; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Ergibt sich aus dem Zahlungsverzug oder aus sonstigen Umständen (Nichteinlösung von Wechseln oder Schecks, Zahlungseinstellung usw.), dass die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage gestellt ist, so sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von Vorkasse oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus werden sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig. Etwa noch offene Ansprüche des Käufers auf Bonus-Vergütungen erlöschen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nicht zu. Ist er nicht Kaufmann, verzichtet er auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erklärt werden.

6. Mängel, Schadenersatzansprüche. Der Käufer hat uns Beanstandungen hinsichtlich Menge und Beschaffenheit unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei sofort feststellbaren Beanstandungen ist der Käufer verpflichtet, sich den Tatbestand vom Transporteur bescheinigen zu lassen und Empfangsquittung nur unter Vorbehalt von Ersatzansprüchen zu leisten. Bei berechtigten, fristgemäßen Mängelrügen liefern wir innerhalb angemessener Frist Ersatzware oder ersetzen den Minderwert. Über das Vorstehende hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns.

7. Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Anerkennung des Saldos berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei uns. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; sonstige Verfügungen, insbesondere Sicherungsübereignungen oder Pfändungen, sind ihm jedoch nicht gestattet. Eingriffe oder Maßnahmen Dritter in die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind uns sofort anzuzeigen. Der Käufer hat auf seine Kosten alle Eilmaßnahmen durchzuführen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware werden mit allen Nebenrechten bereits jetzt an uns abgetreten. Ist die abgetretene Forderung gegen den Erwerber der Vorbehaltsware in eine laufende Rechnung aufgenommen, so bezieht sich die Abtretung auch auf die Ansprüche aus dem Kontokorrent. Wir sind berechtigt, die abgetretene Forderung im eigenen Namen geltend zu machen. Ungeachtet dessen ist der Käufer zur Erziehung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so geben wir - falls der Käufer darum einkommt - übersteigende Sicherungen nach unserer Wahl frei.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist für beide Teile Güstrow. Für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, sind ausschließlich zuständig das Amtsgericht Güstrow bzw. Landgericht Rostock. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als allgemeiner Gerichtsstand. Alle mit uns geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9. Teilwirksamkeit. Die volle oder teilweise Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen lässt die Gültigkeit der Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen im übrigen unberührt.

10. Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

Güstrow, 08.01.2017
Zurück